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Mitgliedschaft / Satzung |
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Der Mindestbeitrag beträgt 20,00 EUR im Jahr,
wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Der Beitrag wird mittels
Einzugsverfahren jährlich entrichtet. |
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Zuwendungsbestätigungen für Jahresbeiträge von über 200 EUR werden zugestellt. Wenn die Zuwendung 200 EUR nicht übersteigt, genügt als Nachweis (anstelle einer förmlichen Zuwendungsbestätigung) der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg), sofern der Spendenempfänger eine steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes ist. |
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Damit für alle Jahrgangsstufen die bestmögliche
Ausstattung gesichert ist, muss der Förderverein stets darum
bemüht sein, möglichst alle Eltern zur aktiven Unterstützung
zu gewinnen. |
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